Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Symbolik §41

§41 Die Versöhnungslehre

Hier kann man beobachten, dass vor Anselm sich niemand damit beschäftigt, dann [117] sie Schulproblem wird [!] und endlich ganz unbeachtet bleibt. Das Tridentinum sagt darüber nichts aus. Nur der aber kann für die Versöhnung durch die geschichtliche Person Christi Interesse haben, dem Christus als Person Erlöser ist, nicht der, der die Erlösung als dingliches Gut betrachtet. Christus als konkrete Person ist ihm nicht bedeutsam, nur das einmalige Werk hat Wichtigkeit. In Andachtsbüchern der vorreformatorischen Zeit kommt Christus nur als Vorbild oder im Sakrament in Betracht. Es fehlt die Versöhnung durch das Leben einschliesslich des Todes. Die römische Kirche handelt bloss vom Verdienst des Todes Christi. Anselm hatte dieses als genau die Schuld aufwiegende Satisfaction bestimmt, so wird Gott von sich selbst, von der Gebundenheit durch die verletzte Ehre, erlöst, von einer Erlösung in uns ist nicht die Rede. Kraft des Willkürbegriffs, der im Ansatz schon in der Ehre vorhanden ist, wird die straffe juristische Fassung gelockert. Daher sagt Duns, nicht satisfactio sondern acceptatio ist nötig. Daher ist der Kreuzestod nur schicklich (aptissimum) nicht notwendig. Dann aber hat die Kirche ein Interesse daran, dass das Verdienst des Kreuzestodes superabundens ist, die Schuld die Sünde überwiegt. Bei der Einbürgerung der Ablasspraxis brauchte man dogmatische Begründung, diese leistete Thomas durch die Lehre von dem Superabundans. So hat auch hier der juristisch rechnende Geist Roms sich durchgesetzt. Wenn es sich aber nur um Acceptatio handelt, so braucht es den Gottmenschen nicht, daher Biels Verdrehungen.

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