Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Tondokument

Anläßlich des 150. Geburtstags macht das Deutsche Rundfunkarchiv eine -> Tonaufnahme von Adolf von Harnack zugänglich (vom 13.9.1917; 2:24 Minuten).

[Transkription:] Der evangelische Glaube, wie ihn Luther in seiner Reformation ausgeprägt hat, ist als Bekenntnis in dem größeren Teil unseres Volkes verbreitet; aber viele Deutsche haben ihn nicht angenommen, sondern sind bei der katholischen Kirche geblieben. Auch sie streben in Gesinnung und Tat nach dem reinen Christentum und sind durch die heiße Liebe zu unserem Vaterland mit uns verbunden. Daher sollen wir sie - so schmerzlich der Riß ist, der uns trennt - als unsere Brüder erkennen. Auch können wir gar manches von ihnen lernen, vor allem von ihrer Anhänglichkeit an ihre Kirche und ihrer Opferwilligkeit. Die Zeit für Religionskämpfe ist vorbei und darf niemals wiederkehren; an ihre Stelle muß ein edler Wettstreit treten. In diesem aber werden wir Evangelische um so besser bestehen, je fester wir uns auf den Boden des Glaubens und der Freiheit stellen, den Luther in schweren Kämpfen gewonnen hat.

Glaube und Freiheit: was ist damit gemeint? Es handelt sich um einen einzigen Gedanken, nämlich, daß alles Heilige und Ewige, von dem die Seele lebt, nicht Gesetz, sondern Gabe ist, und daß es uns gegeben ist, damit wir zur inneren Freiheit gelangen, die das Gute tut, nicht weil sie soll, sondern weil sie es will. Alle Gesetzesreligion hat Luther für Knechtschaft erklärt und sogar die zehn Gebote ihres gesetzlichen Charakter entkleidet. Weiter aber: frei soll auch alles sein, was auf seinem eigenen Rechte steht: Ehe und Familie, Staat und Recht, Wissenschaft und Kunst. In alle diese Gebiete hatte sich die Religion im Mittelalter gesetzgeberisch gemischt. Luther hat sie aus diesen Verbindungen befreit und hat eben dadurch auch nun diese anderen Gebiete selbständig gemacht. Jedes steht auf seinem Rechte.

[Vgl. die großenteils wörtlichen Entsprechungen in Adolf von Harnack: Martin Luther und die Grundlegung der Reformation. Festschrift der Stadt Berlin zum 31. Oktober 1917. Berlin 1917, 3 und 63f.]


Es muß noch mindestens eine andere Aufzeichnung von Harnack geben, und zwar ein Filmdokument, wie die folgende Passage dokumentiert (Mitteilung von Björn Biester, Erfurt):

»Als Dokument von unschätzbarem Wert sieht Herr Professor Smend einen Tonfilm an, in welchem Adolf von Harnack über eine theologische Frage spricht. Der Film wurde am ersten Jahrestag des Todes im Beisein der Exzellenz Harnack, der Witwe, im Familien- und Freundeskreis vorgeführt, und zwar auf deren ausdrücklichen Wunsch zweimal hintereinander, um das Technische des Vorgangs zu betonen. Dieser Film ist nicht in den gedruckten Filmlisten, die von den Filmprüfstellen Anfang der dreißiger Jahre herausgegeben worden sind, aufgeführt (Frdl. Mitteilung von Herrn Dr. Friedrich Terveen, Berlin).«

[Hella Reelfs: Die Bildnisse Adolf von Harnacks und Max J. Friedländers von Georg Kolbe, in: Jahrbuch Preußischer Kulturbesitz 14 (1977) 293-306; hier: 305. Die Information stammt aus einem Gespräch mit Friedrich Smend vom 13.4.1978 (vgl. aaO. 304)].

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